: Meine Schwerpunkte

Wie jeder gute Bauingenieur, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Gebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen Hauptschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Ich möchte Ihnen daher meinen Fokus auf den folgenden Seiten kurz vorstellen:
Ihr Gebäudeenergieberater nach EnEV
Seit Juli 2008 wird der Energieausweis erstellt. Für Immobilien-Eigentümer bedeutet der Energieausweis einen zusätzlichen Aufwand aber auch eine Chance. So sind die Energiekosten doch zunehmend ein Argument für Mieter und Käufer.
Seit vielen Jahren streiten Architekten- und Ingenieursverbände, große Wohnungsbaugesellschaften und Verbraucherorganisationen um die Regeln für den Energiepass, der offiziell "Energieausweis" heißt. Vorrangig ging es um die Antwort auf die Frage, welche Daten dem Energiepass zugrunde liegen sollen. Eine detaillierte Untersuchung (bedarfsorientierter Ausweis) oder der anhand von Heizkostenabrechnungen zu ermittelnde Verbrauch der aktuellen Nutzer (verbrauchsorientierter Ausweis).
Am 25. April 2007 haben die beteiligten Ministerien sodann die Einführung beschlossen. Start war der 1. Juli 2008. Seit dem müssen Immobilienbesitzer nach und nach den Energieausweis vorlegen können, wenn sie eine Wohnung oder ein Hausvermieten oder verkaufen wollen. Welchen Ausweis Eigentümer brauchen, hängt von der Art des Gebäudes ab.
Im September 2007 habe ich vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern den anerkannten Abschluss des Gebäudeenergieberaters (HWK) erworben. Ich bin daher berechtigt, den Energieausweis gem. EnEV (EnergieEinsparVerordnung) auszustellen.
Sprechen Sie mich gern an!
Was leistet der Energieausweis?
Käufer und Mieter erfahren mit dem Pass, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden, und bekommen Basisinformationen über Dämmung und Heizanlage. Besitzer erhalten eine erste Information über den energetischen Zustand ihres Hauses sowie in Kurzform Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen, die den Energieverbrauch senken.
Ab wann ist welcher Ausweis vorgeschrieben?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer der Energieausweis „zugänglich zu machen“. Der Verkäufer oder Vermieter muss nicht von sich aus einen Energieausweis vorlegen, sondern nur auf Verlangen. Dann allerdings „unverzüglich“. Neue Mieter haben das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten.
- Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort
- Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort
- Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis seit 1. Juli 2008
- Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis seit 1. Januar 2009
- Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben: Generelle Wahlfreiheit zwischen
- bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis
Diese Regeln gelten nur bei einer Neuvermietung, Neuverpachtung, Leasing und Verkauf.
